FAQ Altbau-Miete runter – Geld zurück für Altbau-Mieter
In Österreich sind die Mieten von Altbauwohnungen gesetzlich durch die Richtwert-Grenzen geregelt. Mieter von Altbauwohnungen zahlen daher oft zu viel Miete.
Wer eine Altbauwohnung vermietet, muss sich an den Richtwertmietzins halten. Wohnungen, die vor 1945 (bzw. 1953) errichtet und nach dem 1. März 1994 angemietet wurden, unterliegen dem Mietrechtsgesetz. Dies betrifft auch die Höhe der Miete, weshalb Vermieter von Altbau-Wohnungen oft zu hohe Mieten verlangen. Sogar nach dem Auszug hat man bis zu 6 Monate Anspruch auf die Rückforderung der bereits zu viel bezahlten Miete.
Hat der Vermieter zu viel verlangt, muss er die Differenz zurückzahlen! Miete senken mit LEGALIST
Je nach Lage, Größe, Art, und Beschaffenheit der Altbauwohnung ergibt sich der sogenannte Richtwertmietzins bzw. Richtwertzins. Dieser ist im Mietrechtsgesetz (MRG) §16 (Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses) reglementiert. Wir berechnen und senken Deine Miete und helfen Dir zu viel bezahlte Miete zurückzufordern. Wir kümmern uns, um die gesamte Abwicklung (Behörden, Gericht, etc.), Deine Mietrückzahlung und Mietsenkung. Du hast kein Kosten-Risiko.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN – FAQ
Hier findest Du eine Liste der relevantesten Fragen über zu hohe Mieten, Miete senken, Mietzins reduzieren, Miete zurückfordern, Mietzinsregelung, Anspruch, Prozessfinanzierung und den Ablauf (Geld zurück, kein Risiko). Bei weiteren Fragen kontaktiere einfach unser Team LEGALIST.
Kann ich für Gemeindebau- oder Neubauwohnungen die Miete zurückfordern?
Nein, ein Rückforderungsrecht gibt es in Österreich nur für Altbauwohnungen.
Kann ich nur in Wien die Miete zurückfordern?
Du kannst österreichweit zu viel bezahlte Miete zurückfordern, sofern es sich – mit einigen Ausnahmen – um eine Altbauwohnung handelt.
Wie lange dauert es, bis die Miete zurückgefordert bzw. gesenkt wird?
Es ist mit einer Verfahrensdauer von 3 bis 12 Monaten zu rechnen, je nachdem, wie kooperationsbereit Dein Vermieter ist. Allerdings kannst du dich während dieser Zeit entspannt zurücklehnen, denn unsere Anwälte werden in dieser Zeit versuchen, das bestmögliche Ergebnis für Dich zu erzielen.
Das Warten lohnt sich daher auf jeden Fall.
Kann mich der Vermieter vorzeitig kündigen oder rauswerfen, wenn ich die Rückforderung bzw. Senkung meiner Miete begehre?
Hier hast Du nichts zu befürchten, der Vermieter kann Dich aufgrund der gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen weder vorzeitig kündigen noch rauswerfen. Bei einem befristeten Mietvertrag kann es allenfalls passieren, dass der Vermieter nach Ablauf der Befristungsdauer einer Verlängerung des Mietvertrages nicht mehr zustimmt und einen neuen Mieter sucht.
Diesen Umstand solltest Du daher bei deiner persönlichen Lebensplanung berücksichtigen.
Ist Legalist wirklich kostenlos?
BeiInanspruchnahme unserer Dienstleistung übernehmen wir das Kostenrisiko für sämtliche mietrechtlichen Behörden- und Gerichtsverfahren (Rechtsanwälte, Sachverständige, Gerichtsgebühren, etc.). Nur im Erfolgsfall erhalten wir den im Vorfeld mit dir vereinbarten Anteil vom erstrittenen Betrag als Provision.
Mit anderen Worten: Unsere Bemühungen werden nur dann entlohnt, wenn Du tatsächlich Miete sparst und den zu viel gezahlten Mietbetrag zurückbekommst; im Verlustfall trägst Du keine Kosten und zahlst einfach die bisherige Miete unverändert fort.
Miete zurückfordern, nachdem man ausgezogen ist?
Ja, allerdings ist Folgendes zu beachten: Bei unbefristeten Mietverhältnissen kann der überbezahlte Teil der Miete nur binnen 3 Jahren nach Abschluss des Mietvertrages vom Vermieter zurückgefordert werden.
Bei befristeten Mietverhältnissen kannst Du zu viel bezahlte Miete auch noch innerhalb der ersten 6 Monate nach Auflösung des Mietverhältnisses zurückfordern.
Alles klar? Wir unterstützen Dich und übernehmen das Kostenrisiko für sämtliche mietrechtlichen Behörden- und Gerichtsverfahren. Unsere Bemühungen werden nur dann entlohnt, wenn Du tatsächlich Miete sparst und den zu viel gezahlten Mietbetrag zurückbekommst. Im Verlustfall trägst Du keine Kosten und zahlst einfach die bisherige Miete unverändert fort. Das bedeutet für Dich: Du hast kein Risiko und keine Kosten.
Kontaktiere uns noch heute unverbindlich und kostenfrei.
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